Steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen
Investitionen in energetische Gebäudesanierungen können bereits heute von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Mit dem neuen Energiegesetz sind die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abzugsfähig. Diese sind zusammen mit den energetischen Investitionskosten neu auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, sofern die Aufwendungen im Jahr, in denen sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können. Damit sollen mehr Gesamtsanierungen anstelle von Teilsanierungen, die heute steuerlich attraktiver sind, realisiert werden. Gesamtsanierungen sind energetisch sinnvoller.
Mit unserer Beratung wollen wir Ihnen helfen eine geeignete Lösung zu finden und Neu-, Umbauten oder Sanierungen möglichst Rentabel zu gestalten. Einen Massgeschneiderten oder gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis bieten wir Ihnen als Endprodukt an und setzen dies kosten- und termingerecht um.
Energetische Gebäudemodernisierung
Gebäude werden für 50 und manchmal sogar bis 80 Jahre Nutzungsdauer geplant.
In der Schweiz sind bis zu 65% der Wohnbauten älter als 40 Jahre. Der hierzu benötigte Wärmebedarf wird vorwiegend durch fossile Energieträger (Heizöl und Erdgas) gedeckt.
Die Sanierungsrate dieser Gebäude beträgt zurzeit lediglich 1% pro Jahr. Künftig wird durch Verschärfung der Bauvorschriften und dem weltweiten Preisanstieg der fossilen Energieträger, das Wohnen in schlecht gedämmten Gebäuden merklich verteuert. Eine einfache Hochrechnung zeigt, dass die Sanierungen verdoppelt werden müssten pro Jahr, um die energiepolitischen Ziele des Bundes zu erreichen.
Im Zentrum unserer Dienstleistungen steht die energetische Modernisierung von Gebäuden, dies über die Erstellung eines Gesamtkonzeptes bis und mit dessen bauliche Umsetzung. Denn der Schutz unseres Klimas ist ein Gebot der Stunde und kann nur durch Energieeinsparungen, Energieeffizienz und den konsequenten Einsatz von erneuerbaren Energien sichergestellt werden.